AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Nobis – Baddesign & Wärmetechnik Weigel GmbH

1. Allgemeines

Nachstehende Lieferbedingungen in Verbindung mit unseren Auftragsbestätigungen gelten ausschließlich für alle, auch zukünftige Verträge und Lieferungen.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Be­stellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit Entge­gennahme der gelieferten Ware erklärt sich der Be­steller mit diesen Lieferbedingungen einverstanden. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen, Änder­ungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote, Preise und Lieferzeiten

Alle Angebote sind freibleibend, Kostenvoran­schläge unverbindlich, Kostenanschläge, Entwürfe, Pläne und Zeichnungen, Gerätenamen, Prospekt­dateien, bleiben unser Eigentum und dürfen ohne un­serer Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichter­teilung des Auftrages sind sie auf Verlangen an uns zurückzugeben. Vereinbarte Preise sind für die Dauer von ca. 3 Monaten verbindlich. Für Aufträge ohne Preisvereinbarung gelten unsere am Liefertag gültigen Listenpreise. Falls bis zum Liefertag Änder­ungen der Preisgrundlagen eintreten (zum Beispiel Lohnerhöhungen, Preiserhöhungen für Grundstoffe etc.) behalten wir uns vor – soweit gesetzlich zulässig – eine entsprechende Anpassung unserer Preise. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk, ausschließ­lich Verpackung, Transportversicherung und aus­schließlich der jeweils gesetzlich gültigen Mehr­wertsteuer. Lieferzeitangaben gelten nur annähernd. Sie rechnen vom Tage unserer Auftragsbestätigun­gen. Bei Abrufaufträgen benötigen wir zur Aus­führung der Lieferung mindestens eine Frist von ca 6 bis 8 Wochen nach Eingang des schriftlichen Abrufs bei uns. Ereignisse höherer Gewalt sowie Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzug eines Vorlieferanten oder sonstige unvorhergesehene Um­stände verlängern die Lieferzeit angemessen. Kom­men wir über mehr als zwei Monate in Lieferverzug, kann der Besteller nach Ablauf einer von ihm geset­zten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdro­hung vom nichterfüllten Teil des Vertrages zurück­treten. Bereits erfolgte Teillieferungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen, es sei denn, sie bleiben für den Besteller unverwendbar. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatz-ansprüche, sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Lieferung selbst erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers.

3. Verpackung, Fracht, Neben­kosten

Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk aus­schließlich Verpackung. Mehrkosten für Express- Lieferpauschale und Postschnellpaket gehen zu Lasten des Bestellers. Rollgelder, Flächenfracht und Paketzustellgebühren sind ohne anderslautende Ver­einbarung vom Empfänger zu tragen. Die Wahl der günstigsten Versendungsart liegt bei uns. Der Be­steller ist zur unverzüglichen Untersuchung der Ware verpflichtet. Etwaige Beschädigungen und Verluste sind sofort bei Empfang der Ware unter Geltend­machung der Ansprüche vom Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen wer­den, anderenfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen. Wir sind berechtigt, die Lieferung auch in Teillieferungen aus­zuführen und in Rechnung zu stellen. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Aus der Sphäre des Bestellers resultierende Erschwernisse und Verzögerung in der Anlieferung und die daraus entstehenden Mehrkosten gehen zu seinen Lasten, auch wenn ansonsten frachtfreie Lieferung vereinbart war.

4. Montage

Aufstellung, Inbetriebnahme und Montage gelieferter Geräte oder Bauteile erfolgen, falls nicht anders ver­einbart, gegen gesonderte Berechnung nach Zeit und Materialaufwand. Zum vereinbarten Liefer- und Montagetermin müssen die bauseits zu erbringenden Vorleistungen soweit fortgeschritten sein, dass die Montage unbehindert und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Aus baulichen Gründen notwendig werdende Nebenarbeiten gehen grundsätzlich zu Lasten des Bestellers. Wird durch sein Verschulden die Montage unmöglich gemacht, erschwert oder verzögert, so trägt der Besteller die uns daraus entstehenden Mehrkosten und Schäden. Die bauseits verlegten Leitungen haben den vorlie­genden Anschlusszeichnungen zu entsprechen. Bau­liche Veränderungen an vorhandenem Strom- und Wasserinstallationsnetz können von uns nicht vor­genommen werden

5. Abnahme

Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung und Montage am vereinbarten Abnahmeort und Termin abzunehmen, anderenfalls hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Ist der Besteller mit der Abnahme der Lieferung in Verzug, können wir ihm eine Nachfrist von 2 Wochen mit der Erklärung setzten, dass wir nach Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadener­satz wegen Nichterfüllung verlangen. Verweigert der Besteller endgültig die Annahme der Leistung oder lehnt er die Erfüllung des Vertrages ab oder verlan­gen wir nach erfolgloser Nachfrist Schadenersatz we­gen Nichterfüllung, können wir als pauschalen Schadenersatz 25% des vereinbarten Kaufpreises verlangen, es sei denn, der Besteller weist einen geringen Schaden nach. Bei einer unberechtigten Stornierung des Auftrages / Vertrages behalten wir uns vor, bis zu 25% des Warenwertes als Stornoge­bühr zu berechnen. Auf entsprechenden Nachweis sind wir berechtigt, 15% des Kaufpreises sowie die uns entstanden Kosten für Montage, Fahrt und Fracht in Rechnung zu stellen.

6. Zahlung

Zahlungen sind netto 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8-10 Tagen kann 2% Skonto mit Ausnahme von Aufträgen unter 150,-€ und Reparaturaufträge, sowie Ersatzteillieferungen, die grundsätzlich sofort netto zahlbar sind, gewährt werden. Zahlungen bei einem Warenwert ab 2.500,- € sind wie folgt zu leisten: 1/3 nach Erhalt der Auftragsbestätigung – 1/3 bei Lieferung – 1/3 14 Tage nach Rechnungsstellung.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles, wie bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, bankübliche Kreditzinsen zu berechnen. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Die An­nahme von Wechsel erfolgt vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit. Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Der Besteller ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, Zahlungen zurück­zubehalten oder aufzurechnen. Zahlungen können nur direkt an uns erfolgen, nicht an Vertreter, dritte Personen oder Firmen. Bei von dem Besteller vertre­tenden Lieferverzögerungen um mehr als 30 Tage können wir eine Abschlagzahlung in Höhe von 50% des Warenwertes verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt & Probe­stellung

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen der Geschäfts­verbindung. Eine Be- oder Weiterverarbeitung un­seres Vorbehaltseigentums erfolgt in unserem Auftrag, wir erwerben unentgeltliches Eigentum an der neuen Sache. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verarbeitet oder verbunden, so tritt uns der Besteller im Ver­hältnis zum Fakturenwert unserer Rechnungen schon jetzt ein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und zwar sowohl an den Zwischen- als auch an den Enderzeugnissen und verwahrt den Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Eine Veräußerung, Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Verfügung oder Veränderungen der Vorbehaltsware ist dem Besteller nicht gestattet, es sei denn, dass wir vorher schriftlich zugestimmt haben. Von einer Pfändung oder einem sonstigen Zugriff Dritter, auch auf abgetretene Forderungen, hat uns der Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen und unser Ei­gentumsrecht dem Dritten darzulegen. Die Kosten et­waiger Interventionen trägt der Besteller.
Zur Sicherung unserer sämtlichen auch künftig entstehenden Ansprüche aus der Geschäftsver­bindungen tritt uns der Besteller bereits jetzt alle For­derungen mit Nebenrechten an uns ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware, aus welchem Rechtsgrund auch immer, entstehen. Dies gilt auch für Ansprüche des Bestellers gegen Versicherer oder Schädiger bei Beschädigung, Verlust oder Untergang des Vorbe­haltseigentums. Steht die Vorbehaltsware neben an­deren Rechtsinhabern in unserem Miteigentum, so beschränkt sich diese Vorausabtretung auf den Rech­nungswert unserer Vorbehaltsware. Falls der Be­steller in Zahlungsverzug kommt oder unser Vorbe­haltseigentum oder unsere Forderung gefährdet er­scheint können wir die Herausgabe der Vorbehalt­sware vom Besteller verlangen und dieser ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind befugt, die Vorbe­haltsware selbst in Besitz zu nehmen. In der Zurück­nahme der Vorbehaltsware liegt soweit nicht das Abzahlungsgesetz gilt – kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, zurückgenommene Ware unter Anrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Zur Geltend­machung der Vorausabtretung ist der Besteller auf Verlangen verpflichtet, unverzüglich die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen, die er­forderlichen Auskünfte zu geben und uns die not­wendigen Unterlagen zugänglich zu machen. Wir sind berechtigt, den Schuldner des Bestellers die Ab­tretung anzuzeigen und Zahlungen an uns zu verlan­gen.
Übersteigt der Wert der vorstehenden Sicherungen den fakturenwert unserer Rechnungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe übersteigender Sicherungen verpflichtet.
Probestellungen unserer Produkte können dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, wenn dieser sich bereiterklärt, bei Nichtabnahme der Probestel­lungen die Kosten für die Rückführung, Verpackung sowie Unkosten der Bereitstellung der Gerätschaften von 10% vom Warenwert zu übernehmen.

8. Gewährleistung

Die Ware ist sofort auf Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen. Sichtbare Mängel, unvollständige oder Fehllieferung sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich bei uns anzuzeigen, an­derenfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei berechtigter fristgemäßer Beanstandung beheben wir den Mangel nach unserer Wahl innerhalb an­gemessener Frist kostenlos, entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelfreier Ware. Statt dessen können wir dem Besteller in geeigneten Fällen auch den Minderwert angemessen vergüten. Der Besteller ist verpflichtet, uns die man­gelhafte Ware auf Verlangen zurückzusenden, wobei wir die Frachtkosten übernehmen. Ansonsten sind wir bei einem Mangel, der die Gebrauchsfähigkeit der Ware verhältnismäßig nur unerheblich beein­trächtigt, zur Ersparnis von Zeit und Fahrkosten eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen, wie dies innerhalb angemessener Frist dem Zeitplan unseres Kundendienstes entspricht. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung zum vorher ver­einbarten Termin aus vom Besteller zu vertretenden Gründen nicht möglich, gehen die dadurch zusätzlich anfallenden Fahrt- und Lohnkosten zu Lasten des Be­stellers. Kommen wir mit der Ersatzlieferung oder Nachbesserung in Verzug, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, nachdem eine von ihm gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos verlaufen ist. Son­stige Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadenersatz, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertrags­gemäßer Waren.

9. Garantie

Es wird eine Garantie von 12 Monaten auf die verkauften Produkte gewährt. Bei gesonderten Ver­trägen mit einer Gewährleistung von mehr als 12 Monaten Garantie gilt diese nur, wenn eine jährliche Wartung nach MPG, nach Angaben der jeweiligen Hersteller, durchgeführt wird. Sollten diese Wartungen nicht durchgeführt worden sein, entfällt automatisch die verlängerte Garantiefrist von mehr als 12 Monaten.

10. Liefervorbehalt, Rücktritts­recht und Haftungsausschluss

Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, Nichteinhalten der Zahlungsbedin­gungen sowie bei Eintritt von Umständen, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers herabzusetzen, werden unsere sämtlichen Forder­ungen auch im Falle einer Stundung sowie Wech­selakzepte sofort fällig. Außerdem sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schaden­ersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Unsere Haftung richtet sich auch außerhalb der Gewährleis­tung ausschließlich nach den vorstehenden Bedin­gungen. Alle dort nicht zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche aus Verschuldenshaf­tung gleich welchen Rechtsgrundes sind, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, aus­geschlossen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag ist Brand-Erbisdorf. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnort zu verklagen. Ergänzend zu den Vertrags­bestimmungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Es soll dann eine Regelung gelten, die dem Gewollten am nächsten kommt.

Firma Nobis – Baddesign & Wärmetechnik Weigel GmbH, Dammstraße 3, 09618 Brand-Erbisdorf